Zwangsversteigerungen im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Erlangen-Höchstadt
- gewerblich genutztes Grundstück3. Dezember 2026gewerblich genutztes Grundstück in Eckental90542 EckentalAmtsgericht FürthAuf Anfrage
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück8. Dezember 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Marloffstein91080 MarloffsteinAmtsgericht FürthAuf Anfrage
- unbebautes Grundstück, Wohnhaus mit Anbau und Scheune10. Dezember 2026unbebautes Grundstück, Wohnhaus mit Anbau und Scheune in Markt Eckental90542 Markt EckentalAmtsgericht Fürth421.300 €
- Geschäftshaus mit Nebengebäude28. Januar 2027Geschäftshaus mit Nebengebäude in Höchstadt91315 HöchstadtAmtsgericht Fürth267.000 €
- Einfamilienhaus, Garage4. Februar 2027Einfamilienhaus, Garage in Baiersdorf91083 BaiersdorfAmtsgericht Fürth440.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Erlangen-Höchstadt?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Erlangen-Höchstadt?
Der nächste Termin ist am 3. Dezember 2026 um 10:00: gewerblich genutztes Grundstück in Eckental, Amtsgericht Fürth.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Fürth. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Erlangen-Höchstadt?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 421.300 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.